FERACCRU®: Einfach in der Verordnung – einfach in der Anwendung
FERACCRU® wird angewendet zur Behandlung des Eisenmangels
bei Erwachsenen und Jugendlichen im Alter von 12 Jahren und älter.
Die Tagesdosis beträgt 2 x 30 mg – morgens und abends wird
je eine Tablette auf nüchternen Magen eingenommen.
FERACCRU® ist sowohl verordnungs- als auch
erstattungsfähig bei Patienten mit Eisenmangel und -Anämie.1
FERACCRU® nach Unverträglichkeit von oralem Eisen(ll)2
Adaptiert nach Hastka J, Metzgeroth G, Gattermann N. Onkopedia-Leitlinie Eisenmangel und Eisenmangelanamie. Stand April 2025.3
FERACCRU® ist erstattungsfähig bei Eisenmangel & Eisenmangelanämie
FERACCRU® ist als verschreibungspflichtiges Arzneimittel bei Eisenmangelanämie und sogar bereits bei Eisenmangel erstattungsfähig. Sobald ein orales Eisen(II)-Produkt nicht vertragen wurde oder nicht indiziert ist, gilt die Entscheidung für FERACCRU® als wirtschaftlich – auch schon bei Eisenmangel.
Formal korrekte Verordnung
Wichtig: Berichten Ihre Patienten, dass sie in der Vergangenheit bereits ein orales Eisen(II) probiert und nicht vertragen haben, können Sie direkt FERACCRU® verschreiben. Dokumentieren Sie dies in der Patientenakte.
FERACCRU® sollte zulassungskonform und namentlich eindeutig, mit PZN4 als eRezept zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Wirkstoff
- Eisen-(III)-Maltol (ATC-Code: B03AB10)
Indikationen:
- Zur Behandlung des Eisenmangels bei Erwachsenen und Jugendlichen im Alter von 12 Jahren und älter.1
Anwendung/Dosierung
- 2 x täglich 1 Hartkapsel,
morgens und abends auf nüchternen Magen
Packungsgröße und PZN
- N2 50 Stück, PZN 17565999
- N3 100 Stück, PZN 17626353
Gründe für eine FERACCRU®-Verordnung
- Verordnungs- und erstattungsfähig bei Eisenmangel und -anämie
- Anwendbar bei Eisenmangel unterschiedlicher
Genese1 - Gutes Nebenwirkungsprofil1
- Kann mit PPI gegeben werden1
- Stabiler Komplex bleibt bis zur Resorption gebunden – hierdurch stehen praktisch 100 % des Eisens für die Resorption zur Verfügung1
Checkliste für Ihre FERACCRU®-Verordnung
- Zulassungskonform verordnen
- Diagnose präzise dokumentieren
- Verordnungs vorgaben des G-BA bzw. der KV beachten
Informationen zur FERACCRU®-Verordnung:
Hier finden Sie eine kompakte Übersicht mit nützlichen Hinweisen zu Verordnung und Erstattung von FERACCRU® (bei Erwachsenen), gemäß den Vorgaben Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Sie können die Informationen ausdrucken oder digital verwenden.
Quellen:
- FERACCRU® Fachinformation
- Gasche C, et al. Inflamm Bowel Dis 2015;21(3):579–588.
- Hastka J, Metzgeroth G, Gattermann N. Onkopedia-Leitlinie Eisenmangel und Eisenmangelanamie. Stand April 2025.
- Gemäß Anforderungskatalog für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken (§ 73 Abs. 9 SGB V, Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag Ärzte) ist seit dem 01.04.2018 unter anderem die PZN auf dem Rezept anzugeben (soweit verfügbar).